Keine Steuer auf Gold-Wertpapiere wie Xetra-Gold
Die in einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2020 vorgeschlagene Änderung, physisch besicherte Gold-Wertpapiere wie Xetra-Gold zu besteuern, kommt nun doch nicht: Im entsprechenden Regierungsentwurf, den das Bundesfinanzministerium am 2. September veröffentlicht hat, ist die Passage nicht mehr enthalten. Somit bleibt die steuerliche Behandlung von Xetra-Gold unverändert.
Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Goldbarren oder Goldmünzen.