Goldanlagen: Neben Kosteneffizienz sollte vor allem die Sicherheit zählen
Aktuelles 02.10.2015
Zahlreiche Anleger suchen nach Alternativen zum Erwerb physischen Goldes, um einen hohen Kostenaufwand für Lagerung und Sicherheit des Edelmetalls zu vermeiden und gleichzeitig von den flexiblen und kostengünstigen Handelsmöglichkeiten zu profitieren, die das sogenannte Papiergold bietet. Dabei wollen sie zielgenau und ohne jegliche Streuverluste in das begehrte Edelmetall investieren, gleichzeitig aber auch nicht auf die höchstmögliche Sicherheit ihrer Anlage verzichten. Die üblichen an der Börse handelbaren Papiergoldprodukte in Deutschland sind Inhaberschuldverschreibungen, wie Zertifikate und ETCs – also börsengehandelte Rohstoffe. Besitzer von Inhaberschuldverschreibungen sind nicht wie etwa bei ETFs, die rechtlich als Sondervermögen gelten, per se gegen den Zahlungsausfall des Zertifikat- oder ETC-Emittenten gedeckt. Das heißt für Anleger, dass sie bei der Investitionsentscheidung besonderes Augenmerk darauf legen sollten, wie das Instrument konstruiert ist bzw. wie weit es durch physisches Gold gedeckt ist. Als strukturierte Produkte sind Zertifikate häufig mithilfe von Derivaten konstruiert und oft nur teilweise mit physischem Gold hinterlegt. Bei ETCs sieht dies schon besser aus, aber auch hier unterscheidet sich der Grad der Hinterlegung durch reales Gold. Auch wichtig ist die Frage, ob das zur Absicherung dienende Gold vom Emittenten verliehen werden kann. So ist z.B. bei Xetra-Gold das Produkt jederzeit zu mindestens 95 Prozent mit physischem Gold im Zentraltresor für Wertpapiere in Frankfurt hinterlegt. Die restlichen 5 Prozent werden aus Prozessgründen als Buchgold in der Lagerstätte London gehalten, können aber jederzeit als Barren nach Frankfurt abgerufen werden. Außerdem dient das Gold ausschließlich als Absicherung der Xetra-Gold-Schuldverschreibungen und wird nicht verliehen. Dadurch ist diese Goldanlage nicht nur besonders ausfallssicher, sie ermöglicht auch einen weiteren Vorteil: Anleger haben jederzeit Anspruch auf die Auslieferung von physischem Gold.
Arnulf Hinkel
Freier Finanzjournalist