Zahl des Monats: 7,59 Millionen US$
Aktuelles Arnulf Hinkel, Finanzjournalist – 01.10.2025
1933 wurden 445.000 Exemplare der American Double Eagle Goldmünze in der Philadelphia Mint Facility geprägt – mit einem damals durchaus akzeptablen Nennwert von 20 US$. Eine dieser Münzen erzielte bei einer Auktion bei Sotheby‘s im Jahr 2002 jedoch satte 7,59 Millionen US$ und ist damit bis heute die teuerste Goldmünze aller Zeiten. Wie konnte dieser sagenhafte Wertzuwachs zustande kommen? Bei einer Auflage von knapp einer halben Million handelte es sich doch schließlich klar um ein Massenprodukt – oder etwa nicht?
Die Executive Order 6102 und die verschwundenen Goldmünzen
Noch bevor die von dem irischen Künstler Augustus Saint-Gaudens entworfene Goldmünze in Umlauf gebracht werden konnte, trat die Executive Order 6102 in Kraft, mit welcher der damalige US-Präsident Franklin D. Roosevelt ein teilweises Goldverbot erwirkte. Das Gesetz wurde als Antwort auf die herrschende Bankenkrise eingeführt. Es bewirkte u.a., dass die komplette Auflage der 1933er American Double Eagle Münze eingeschmolzen wurde. Neben den zwei Exemplaren, die die Prägeanstalt als Belegexemplare aufhob, verschwanden jedoch noch mindestens 20 weitere dieser Goldmünzen. Alle Bemühungen des Office of Strategic Services, Vorgänger der heutigen CIA, zur Wiederbeschaffung der verlorenen Münzen verliefen ergebnislos – bis 2002 besagte Auktion stattfand. Der Verkäufer dieser einzigen bis heute aufgetauchten 1933er Goldmünze musste übrigens seinen bei der Auktion erzielten Gewinn mit dem US-Bundesschatzamt teilen.
Die Ausnahme bestätigt die Regel
Wer jetzt allerdings darüber nachdenkt, Goldmünzen in der Hoffnung auf späteren Wertzuwachs zu kaufen, sollte bedenken, dass nur die wenigsten Münzen tatsächlich signifikant wertvoller werden. Im Falle der 1933er American Double Eagle war vor allem die nach dem Einschmelzen fast aller Exemplare extreme Rarität der Münze ausschlaggebend für die enorme Wertsteigerung. Einen Wertzuwachs erfahren Goldmünzen in der Regel ausschließlich durch Preissteigerungen ihres Goldgehalts, der übrigens mindestens 90 Prozent betragen muss, damit sie offiziell als Anlagegold gelten. Und dann muss von dieser Preissteigerung erst einmal der im Vergleich zu Goldbarren – und natürlich noch viel mehr zu Gold-ETCs – deutlich höhere Preisaufschlag beim Kauf wieder wettgemacht werden.