Bestand von Xetra-Gold steigt zum Jahresende auf 181,47 Tonnen
Aktuelles 03.01.2019
Zuwachs von sieben Tonnen gegenüber Vorjahr / Europas größtes Gold-Wertpapier mit physischer Hinterlegung
Der Goldbestand der börsengehandelten Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) ist zum Jahresende auf 181,47 Tonnen angestiegen. Das ist ein Plus von über sieben Tonnen im Jahresverlauf. Anfang Januar 2018 waren noch 174,2 Tonnen Gold im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere in Frankfurt eingelagert. Xetra-Gold ist damit das führende physisch hinterlegte Gold-Wertpapier in Europa.
Der Bestand erhöht sich immer dann, wenn Anleger Xetra-Gold-Anteile über die Börse kaufen. Für jeden Anteilschein wird im Zentraltresor genau ein Gramm Gold hinterlegt. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold beläuft sich aktuell auf 6,6 Milliarden Euro.
„Insbesondere im vierten Quartal ist die Nachfrage nach Xetra-Gold deutlich gestiegen“, sagt Steffen Orben, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities GmbH, der Emittentin von Xetra-Gold. Ende September hatte der Kurs des Edelmetalls eine Kehrtwende gemacht, der Goldpreis in Euro hat sich seitdem um mehr als zehn Prozent verteuert. „Die Unsicherheit an den Märkten bleibt erstmal bestehen, deshalb rechnen wir weiterhin mit regem Interesse an Gold. Hinzu kommt, dass immer mehr Vermögensverwalter, Family Offices und Privatanleger Interesse an Gold als eigener Anlageklasse zeigen“, so Orben weiter.
Von allen über den Börsenplatz Xetra gehandelten Rohstoffen (Exchange Traded Commodities, ETC) ist Xetra-Gold das umsatzstärkste Wertpapier. 2018 lag der Orderbuchumsatz bei rund 2,66 Milliarden Euro, im Dezember war der Handel mit einem Volumen von 335 Millionen Euro besonders beliebt.
Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger davon mehr als 1.000 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 4,95 Tonnen Gold ausgeliefert.
Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Gold-Barren oder Gold-Münzen.