Was beim Goldkauf im Urlaub zu beachten ist
Aktuelles Arnulf Hinkel, Finanzjournalist – 30.07.2020
Ob als Souvenir oder weil es ein gutes Angebot ist: Wer im Urlaub Goldmünzen, Schmuck oder Goldbarren kauft, muss nicht nur exakt die gleiche Vorsicht hinsichtlich möglicher Fälschungen walten lassen, die auch bei Käufen im Inland angebracht ist. Auch muss man sich Gedanken über die Wiedereinreise in die Heimat machen: Darf man Gold überhaupt einführen – und wenn ja, wie viel?
Große Unterschiede zwischen EU und Nicht-EU beim Deutschen Zoll
Bei der Einreise nach Deutschland und in EU-Mitgliedsstaaten gilt für Gold eine EU-weite Freigrenze von 10.000 €. Erst über diesem Wert muss Gold angemeldet werden. Für Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, gilt überdies eine allgemeine Umsatzsteuerbefreiung. Ausgenommen davon sind allerdings viele Goldmünzen in fremder Währung. Anders sieht es aus, wenn man aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurückkehrt: Da Gold aus solchen Ländern vom Zoll nicht als Barmittel, sondern als Handelsware eingestuft wird, sinkt die Freigrenze drastisch, und zwar auf 300 bzw. 430 €, wenn man per Flugzeug oder Schiff einreist. Ebenso entfällt die Umsatzsteuerbefreiung. Das Gleiche gilt bei der Ausreise aus Deutschland.
Andere Länder, andere Zollbestimmungen
International gelten natürlich für Gold sehr unterschiedliche Einfuhrbestimmungen. Auch innerhalb der EU werden Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten sehr unterschiedlich behandelt. So muss in Frankreich Gold ab einer Menge von 500 Gramm deklariert werden. In Italien sind sogar innerhalb der EU Importe von Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbfabrikate von dem im allgemeinen unbeschränkten Warenverkehr ausgenommen. Bei der Einreise ins Vereinigte Königreich liegt die Freigrenze grundsätzlich bei 390 £, die sich auf 270 £ reduziert, wenn man im eigenen Flugzeug oder Boot einreist.
Generell lohnt es sich, sich vor dem Erwerb von Gold im Urlaub mit den geltenden Einfuhrbestimmungen im Heimatland vertraut zu machen, um kostspielige Überraschungen zu vermeiden.